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Beratung für Private Krankenversicherung durch MEIN FINANZKONZEPT Anfrage für die Beratung einer Versicherung an Versicherungsmakler MEIN FINANZKONZEPT in Berlin, Brandenburg, Emden, Usedom, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg Vorpommern

Private Krankenversicherung aus Berlin

Wir sind für Sie da und beraten Sie gern zu Ihrer privaten Krankenversicherung persönlich in Berlin, Brandenburg,

oder per Videoberatung deutschlandweit.

Private Krankenversicherung berechnen 

MEIN FINANZKONZEPT arbeitet im Bereich Versicherungen mit dem Maklerportal Fondsfinanz zusammen und nutzt die Onlinerechner von Softair. Der Vergleichsrechner für die Berechnung Ihrer privaten Krankenversicherung hilft Ihnen dabei, einen Überblick zu erhalten, welche Versicherungsgesellschaft für Sie den günstigsten Tarif bereitstellt. Der Vergleichsrechner wird umso genauer im Ergebnis, je genauer Ihre Eingaben sind. Gerne helfen wir Ihnen bei einem persönlichen Beratungstermin oder per Videoberatung dabei, Ihre Eingaben zu verfeinern. 
 

PKV

Ihre PKV mit
MEIN FINANZKONZEPT

Serviceorientiert, kompetent und flexibel begleiten wir Sie beim Thema private Krankenversicherung, damit Sie Ihre finanziellen Risiken minimieren und sich entspannt zurücklehnen können. 

Anfrage für die Beratung einer Versicherung an Versicherungsmakler MEIN FINANZKONZEPT in Berlin und Brandenburg

1. Unverbindlich anfragen

Ihre Anfrage können Sie entweder direkt per E-Mail oder telefonisch an uns richten. 

Rückmeldung Versicherungsmakler MEIN FINANZKONZEPT und Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch Versicherungen

2. Beratungsgespräch
 

Innerhalb kürzester Zeit melden wir uns bei Ihnen und wir besprechen gemeinsam Ihre private Krankenversicherung.  

Im Vorfeld können Sie sich mit unserem Vergleichsrechner gern einen ersten Überblick verschaffen. 

Beratungsgespräch und Erstellung Angebote für Ihre Versicherung durch Versicherungsmakler MEIN FINANZKONZEPT in Berlin und Brandenburg

3. Angebote besprechen

Nach unserem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns Ihre Angebote (Angebotsvergleich) für Ihre
private Krankenversicherung. Dieses besprechen wir dann gemeinsam.

Unterschrift auf Antrag Versicherung mit Versicherungsmakler MEIN FINANZONZEPT in Berlin und Brandenburg

4. PKV abschließen

Nachdem alle Details geklärt sind, reichen wir Ihren Versicherungsantrag bei der Versicherung ein und kümmern uns um die weiteren Formalitäten. 

Nach Vertagsabschluss weiterhin Ansprechpartner für andere Finanzthemen wie z.B. Risiko-LV, BU-Versicherung, Baufinanzierug, Ratenkredit und Immobilien in Berlin und Brandenburg

5. Folgeberatung

Wir begleiten Sie auch nach der Vertragsunterschrift und unterstütze Sie weiter. Gerne stehen wir Ihnen auch als Betreuer für Ihre bestehenden Versicherungsverträge zur Verfügung. 

Wer darf sich in der privaten Krankenversicherung versichern? 

Es gibt gesetzliche Regelungen, die klar definieren, wann Sie sich privat versichern dürfen und wann nicht. Allerdings gelten je nach Art der Berufstätigkeit unterschiedliche Rahmenbedingungen.
 
Beamte  
 
Als Beamter haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Der Dienstherr leistet eine Beihilfe zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent, allerdings nur für die private Kran­ken­ver­si­che­rung. Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen daher in der Regel eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab. Wenn Sie auf Dauer verbeamtet sind und keine großen gesundheitlichen Probleme haben, dann lohnt sich eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Ihr gesichertes Einkommen und die hohe Beihilfe schützen Sie vor den finanziellen Nachteilen der privaten Krankenversicherung (PKV).

Selbstständige
 
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig arbeiten, zum Beispiel als Einzelunternehmer, dann können Sie ebenfalls wählen, ob Sie sich privat oder lieber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern möchten. Denn die Wahl der Versicherung ist bei Selbstständigen nicht an den Verdienst gebunden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Die Freiberufler unterliegen unter Umständen der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).

Angestellte
 
Als Angestellter haben Sie erst dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn Ihr Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze steigt jedes Jahr. 2023 liegt sie bei 66.600 Euro. Dazu zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht jedoch Sonderzahlungen wie zum Beispiel Tantiemen.
Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr Gehalt erstmals diese Grenze übersteigt. Das gilt aber nur dann, wenn Ihr Gehalt auch über dem Grenzwert im darauffolgenden Jahr liegt.
Ein Beispiel: Sie bekommen im Juli 2022 eine Gehaltserhöhung auf 67.000 Euro im Jahr. Damit können Sie sich ab dem 1. Januar 2023 privat krankenversichern lassen. Allerdings nur, wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die GKV weiterhin unter 67.000 Euro liegt.

Studenten
 
Zu Beginn Ihres Studiums können Sie sich für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung entscheiden. Sie sind dann für die Dauer der Hochschulausbildung an diese Entscheidung gebunden. Wenn Sie nach Ihrem Hochschulabschluss zum ersten Mal hauptberuflich angestellt werden, dann können Sie zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Falls Sie sich direkt nach dem Studium selbstständig machen möchten, bleiben Sie hingegen in der PKV, auch dann, wenn Sie anfangs wenig verdienen. Sinnvoll ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten vor allem dann, wenn die Eltern verbeamtet sind. In diesem Fall erhalten Sie nämlich bis zu 80 Prozent Beihilfe.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei einer PKV? 

Der Arbeitgeber zahlt maximal den Höchstbeitrag, den er auch zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung seiner Mitarbeiter beisteuern würde. Dieser Höchstbeitrag richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.
Seit dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung wieder komplett paritätisch finanziert. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Kran­ken­kas­senbeitrags inklusive Zusatzbeitrag. Davon profitieren auch privat versicherte Beschäftigte. 
Für 2021 berechnet sich der maximale Ar­beit­ge­ber­zu­schuss aus folgenden Faktoren:

  • Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.837,50 Euro brutto monatlich (höheres Einkommen wird nicht zur Berechnung herangezogen) sowie

  • anteiliger Beitrag des Arbeitgebers von 7,3 Prozent plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (0,65 Prozent in 2021).

Damit beträgt im Jahr 2021 der maximale Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung rund 385 Euro (7,95 Prozent aus 4.837,50 Euro). Das bedeutet in diesem Beispiel, dass Sie 385 € brutto einsparen können, die nicht an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Für Sie kann das monatlich ca. 220 € mehr netto bedeuten. 

Ist für Sie die private Krankenversicherung sinnvoll? 

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung hat einen umfassenden Zugriff auf die Vielzahl an medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Die private Krankenversicherung gibt es in verschiedenen Tarifvarianten und es ist oft nicht leicht, alle zu verstehen. Mein Anspruch ist es stets, Ihnen dabei zu helfen, die richtige Wahl bei der privaten Krankenversicherung zu treffen. Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler habe ich einen breiten Zugriff auf eine umfassende Auswahl an PKV-Tarifen bei verschiedensten Gesellschaften. Mein Vergleichsrechner von Softair, von meinem Maklerportal der Fonds Finanz, hilft uns dabei, den für Sie passenden Tarif zu finden. 
Dennoch gibt es die private Krankenversicherung nicht zum Discountpreis. Insbesondere im Alter steigen die Beiträge, unabhängig davon, wie viel Sie monatlich verdienen oder als Rente erhalten. Nur wenn Sie sich sicher sind, dass Sie sich die Beiträge langfristig leisten können, ist die PKV eine sinnvolle Wahl. Der Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer ist aber erst sinnvoll, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen können.  

1. Sie sind jünger als 40 Jahre

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung wird mit den Jahren immer teurer. Ein Teil des Beitrags fließt deshalb in sogenannte Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Damit die Rechnung aufgeht, muss allerdings möglichst lange möglichst viel Geld angespart werden. Zins und Zinseszins spielen jungen Versicherten in die Karten. Wer nur eine kurze Zeit privat versichert ist, kann keine ausreichenden Altersrückstellungen aufbauen. Wenn Sie erst viel später in die PKV wechseln, müssen Sie einen viel höheren Anteil Ihres monatlichen Beitrags als Altersrückstellung ansparen. Dadurch wird der monatlichen Beitrag zur PKV viel höher. 
Je früher Sie mit der privaten Krankenversicherung anfangen, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, da die Altersrückstellungen über einen deutlich längeren Zeitraum angespart werden können. Mit einem Alter über 40 wird der monatliche Anteil der Beitragsrückstellung deutlich höher, da die zweite Lebenshälfte in der gesundheitlichen Versorgung teurer ist als die erste Lebenshälfte.  

2. Gesundheit

Anders als bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung darf sich jeder private Versicherer seine zu versichernden Kunden aussuchen. Vor der Aufnahme in die private Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es daher eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs. Natürlich sind gesunde Menschen leichter zu versichern und kosten weniger Geld. Für die Versicherten ist das auch ein Vorteil, denn Sie zahlen deutlich geringere Beiträge als im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Sie sich zu annehmbaren Konditionen privat krankenversichern möchten, dann sollten Sie gesund sein und nur wenig bis keine Vorerkrankungen haben. Dies möchte ich Ihnen ganz offen sagen, denn alles andere würde nicht den Tatsachen entsprechen. 

3. Familienplanung 

Wenn Sie weder verheiratet sind, noch Kinder haben und auch zukünftig keine haben möchten, dann ist die private Krankenversicherung für Sie ein gute Wahl. Haben Sie  aber Familie oder planen Sie, eine zu gründen, dann muss genau gerechnet werden, ob sich die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversichung noch lohnt. Denn in der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.  Sobald ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert ist, müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei nicht. Ist ein Elternteil verbeamtet, dann müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Für das zweite Elternteil hat das aber einen Vorteil, denn er kann sich, wenn die Voraussetzungen für eine PKV erfüllt sind, in der PKV versichern lassen, ohne Zusatzbeiträge für die Nachkommen zahlen müssen.  

4. Gutverdiener oder Vermögende 

Die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung müssen Sie sich sowohl jetzt als auch in Zukunft leisten können. Denn der Entschluss, sich privat zu versichern, ist eine Entscheidung fürs Leben. Zwar gibt es Wege, durch Tarifwechsel den Beitrag zu senken oder in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zurückzukehren, aber dieser Weg ist nicht so einfach. 
Wenn Sie sich privat versichern wollen, dann sollten Sie das so früh wie möglich machen, damit Ihr monatlicher Beitrag nicht zu hoch wird.
Aber für alleinstehende Angestellte ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung meist deutlich billiger als die Gesetzliche. Den eingesparten Beitrag können Sie monatlich für später ansparen und vom Zinseszinseffekt profitieren. Der ersparte Beitrag kann auch ein Startschuss für den persönlichen Vermögensaufbau sein. Mit den Jahren wird Ihre PKV mehr kosten, dennoch können Sie auch im höheren Alter den Tarif oder auch den Versicherer wechseln und monatliche Beiträge einsparen. So können Sie sich Ihre angesparten Altersrückstellungen aus den Jahren zuvor auf den neuen Tarif bei einem anderen Versicherer übertragen lassen.  

5. Riskanter Beruf 

Manche Berufsgruppen haben es schwer, sich privat zu versichern. Wenn Sie einen Beruf mit einem hohen gesundheitlichen Risiko ausüben (zum Beispiel als Kunstflieger), müssen Sie mit deutlich höheren Risikozuschlägen rechnen. Zudem stehen Ihnen voraussichtlich nur wenige private Versicherungstarife offen.

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